| Anpassung der Prüfentgelte Ab dem 01.01.2011 wurden die Prüfentgelte angepasst. Weiterführende Informationen über die entsprechenden Entgelte entnehmen Sie bitte den Preislisten. |
| Abgasuntersuchung (UMA - Untersuchung Motormanagement und Abgase) Ab dem 01.01.2010 existiert die Abgasuntersuchung nicht mehr in ihrer bisherigen Form. Der Paragraph 47a StVZO wurde durch den Gesetzgeber aufgehoben. Die Abgasuntersuchung ist ab dem o.g. Datum Bestandteil der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO. Sollten Sie die UMA in einer Werkstatt durchführen lassen, legen Sie bitte die Prüfbescheinigung zur Hauptuntersuchung vor und beachten Sie bitte, daß diese zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung nicht älter als 1 Monat sein darf. Desweiteren entfällt das Kleben der Prüfplakette auf dem vorderen amtlichen Kennzeichen. Vorhandene Prüfplaketten werden zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung entfernt. |
Terminvergabe für alle Fahrzeuge ab 3,5t zGM Wir möchten Sie bitten, daß Sie für die Untersuchung aller Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t, einen Termin unter der Telefonnummer 0431 / 799166 vereinbaren. |
Untersuchung von gebremsten Anhängern Aufgrund einer Prüfanweisung der Technischen Leitungen aller Überwachungsorganisationen darf die Hauptuntersuchung von auflaufgebremsten Anhängern nur noch an Orten durchgeführt werden, die über einen geeigneten Bremsenprüfstand und die räumlichen Voraussetzungen verfügen. Aus diesem Grund ist eine Hauptuntersuchung der o.g. Fahrzeuge leider nicht mehr in Schönkirchen und in Altenholz möglich. Wir möchten Sie bitten diese Fahrzeuge in Schwentinental vorzustellen, da wir dort über alle nötigen Voraussetzungen verfügen. |
